Berlin: (hib/SUK) Es ist eines der
meistdiskutierten politischen Themen: der - vermeintliche -
Kindermangel. Doch die Angaben darüber, wie viele Kinder eine
Frau in Deutschland statistisch zur Welt bringt, beruhen nach
Ansicht der Koalition eher "auf Vermutungen als auf gesicherten
Tatsachen". Deshalb wollen Union und SPD das Mikrozensusgesetz
ändern und legten dafür einen Gesetzentwurf (
16/5239) vor, dem der Innenausschuss am
Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalition und der Liberalen
zustimmte. Damit soll künftig beim jährlich
stattfindenden Mikrozensus auch das Merkmal "Zahl der geborenen
Kinder" aufgenommen werden. Dazu sollen alle vier Jahre Frauen
zwischen 15 und 75 Jahren befragt werden. In ihrer Begründung
führte die Union an, bislang sei diese Frage nicht Bestandteil
des Fragenkatalogs, und auch die Standesämter erfassten und
meldeten nach dem Bevölkerungsstatistikgesetz lediglich die
Zahl und Reihenfolge der Geburten einer Frau innerhalb einer Ehe.
Dies sei eine "eher sinnlose Zählweise", da damit die nicht
ehelich geborenen Kinder aus der Statistik fielen. Auch die SPD
wies darauf hin, dass genaue Geburtenzahlen "immens wichtig"
für demografische Voraussagen seien. Die FDP unterstricht, dem
Gesetzentwurf "kann man nur zustimmen" und
beglückwünschte die Union dazu, dass sie endlich "in der
Lebenswirklichkeit angekommen" sei und auch die nichtehelichen
Kinder zur Kenntnis nehme. Obwohl die Linke das Vorhaben "nicht
hochgradig" problematisch fand, verweigerte sie ihm die Zustimmung
- es erschließe sich der Zusammenhang nicht zwischen der
Erhebung der Daten und der Erkenntnis, warum die Kinderlosigkeit so
hoch sei. Auch die Grünen lehnten den Entwurf ab: Er
könne dazu führen, dass Frauen, die in zweiter, dritter
oder vierter Ehe verheiratet seien und dem Partner die Zahl ihrer
zuvor geborenen Kinder nicht offenbaren wollten, "in
Konfliktsituationen geraten". Das Thema sei bereits 2005 diskutiert
und vom Bundesrat aus guten Gründen abgelehnt worden.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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