Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will
das "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen
in einem Ghetto" (ZRBG) nicht ändern. Zwar möge es
fragwürdig erscheinen, ob die darin zu Grunde gelegten
Begriffe ?Freiwilligkeit' und ?Entgeltlichkeit' im Zusammenhang mit
Arbeit in nationalsozialistischen Ghettos "den Sachverhalt
zutreffend beschreiben", erläutert die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
16/5720) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/5518). "Aber im Bereich der gesetzlichen
Rentenversicherung bleiben sie zwingende Voraussetzung für die
Anerkennung einer Ghetto-Beitragszeit", heißt es weiter.
Ansonsten würden der gesetzlichen Rentenversicherung Aufgaben
zugewiesen, die keinerlei Bezug mehr zur Sozialversicherung und zur
Versichertengemeinschaft haben, sondern als reine
Entschädigungsleistungen für Zwangsarbeit anzusehen
wären. Diese aber würden "nach den Maßgaben
für Zwangsarbeit erbracht". Zugleich weist die Regierung
darauf hin, dass es derzeit Gespräche zwischen dem
Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference mit dem
Ziel gebe, Lösungsmöglichkeiten außerhalb des
Sozialversicherungsrechts zu sondieren. Dabei gehe es um solche
Personen, die weder aufgrund des ZRBG eine Rente noch eine
Entschädigung für Zwangsarbeit erhalten haben. Die
Regierung weist darauf hin, dass beim Bundessozialgericht weitere
Entscheidungen in der Frage der Renten für Ghettoarbeiter
ausstehen. Erst danach lasse sich sagen, ob bisherige Anträge
auf Rente nach dem ZRBG - die Grünen nennen die Zahl von
70.000 - fälschlich abgelehnt worden seien. Zu den
möglichen finanziellen Folgen heißt es in der Antwort:
"Geht man davon aus, dass im Jahr 2008 70.000 Anträge auf
Rente nach dem ZRBG bewilligt würden und legt man eine
durchschnittliche Rente in Höhe von 250 Euro monatlich zu
Grunde, was dem durchschnittlichen Auszahlungsbetrag der bisher
bewilligten Renten entspricht, entstünden im Jahr 2008
zusätzliche Mehrausgaben in Höhe von 0,2 Milliarden
Euro." Durch Nachzahlungen rückwirkend zum 1. Juli 1997
entstünden darüber hinaus einmalige Mehrausgaben von 2,3
Milliarden Euro.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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