Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung kann keine genauen Angaben zu eventuellen Sicherheitslücken am Münchner Flughafen machen. Der auf Basis einer Überprüfung durch EU-Inspektoren angefertigte Bericht sei eine Verschlusssache "VS-Vertraulich", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/5890) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5798). Als Verschlusssache eingestufte Informationen könne die Bundesregierung nicht in der von der Linken geforderten Weise weiterreichen, heißt es. Die festgestellten Mängel hätten die Eigensicherung der Luftfahrtunternehmen betroffen, so die Bundesregierung. Zu den so genannten Eigensicherungsmaßnahmen zählten zum Beispiel die Zutrittskontrollen in die Bereiche der Fluggesellschaften, die Sicherung der Flugzeuge auf dem Vorfeld, die Absuche der Flugzeuge nach verbotenen Gegenständen und die Behandlung von Post und Fracht.
Die Linke hatte sich mit Verweis auf einen Artikel in der Zeitschrift "Focus", demzufolge die EU-Inspektoren "eklatante Mängel im Bereich der Personaldurchsuchungen" am Münchner Flughafen festgestellt hätten, nach Einzelheiten der Inspektion und deren Ergebnissen erkundigt.
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