Berlin: (hib/HIL) Die Bundesregierung will das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße aktualisieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 16/6121) vorgelegt, mit dem die im Übereinkommen enthaltene Definition für "Fahrzeug" an das EU-Recht angepasst werden soll. Außerdem soll bei einer Änderung der Anlagen zu dem Übereinkommen das Initiativrecht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen erweitert werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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