Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz für ausreichend. Mobbing sei als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht anzusehen, das grundgesetzlich geschützt sei, heißt es in der Antwort der Regierung ( 16/6139) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6071). Über die Schutzpflichten des Arbeitgebers nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und über das Betriebsverfassungsgesetz ergebe sich eine direkte Verpflichtung des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass Mitarbeiter nicht gemobbt würden. Zudem komme in einigen Fällen eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Beleidigung oder Nötigung in Betracht. Weiter heißt es, aufgrund der vielfältigen Erscheinungsformen des Mobbings sei die Schaffung spezieller gesetzlicher Regelungen zur Bekämpfung von Mobbing "wenig zielführend". Ziel der Bundesregierung sei es vielmehr, bereits im Vorfeld gezielt geeignete Präventivmaßnahmen zu ergreifen.
In der Antwort bestätigt die Regierung unter Bezug auf repräsentative Studien, dass mehr als jeder neunte Beschäftigte im Laufe des Berufslebens bereits einmal gemobbt worden ist. Um über bestehende rechtliche Möglichkeiten in Mobbingfällen zu informieren, habe das Bundesarbeitsministerium eine Internetseite konzipiert.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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