Berlin: (hib/MPI) Der Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Stammzelltransplantation für Leukämiepatienten ist für die Linksfraktion Anlass zu einer Kleinen Anfrage ( 16/6169). Die Abgeordneten verweisen darauf, dass das IQWiG in seinem am 4. Juni veröffentlichten Abschlussbericht festgestellt habe, dass der Nutzen in bestimmten Formen der Stammzelltransplantation nicht belegt sei, weshalb die konventionelle Chemotherapie in der Regel vorzuziehen sei. Auf Grundlage des IQWiG-Berichts werde, so die Fraktion weiter, der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheiden, ob die Stammzelltransplantation bei den Indikationen akute lymphatische Leukämie und akute myeloische Leukämie im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleibt und die Behandlung auch weiterhin von ihr bezahlt wird.
Die Abgeordneten wollen nun wissen, wie die Bundesregierung das Fazit des IQWiG bewertet "angesichts der Tatsache, dass mit einer Stammzelltransplantation von einem Fremdspender bei bestimmten Hochrisikoleukämien 30 bis 40 Prozent der betroffenen Patienten geheilt werden können". Zudem fragen sie, ob nach Auffassung der Regierung bei dem Bericht Aspekte der Wirtschaftlichkeit im Vordergrund gestanden hätten, "weil die Stammzelltransplantationen mit rund 130.000 Euro Behandlungskosten zu den teuersten medizinischen Interventionen zählen".
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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