Berlin: (hib/SUK) Die Linke fragt nach der Haltung der Regierung zur "gegenwärtigen und früheren Berufsverbotepraxis". Auch wenn die mit dem 1972 so genannten Radikalenerlass beschlossene Regelanfrage der Vergangenheit angehöre, sei die Praxis der Berufsverbote "nicht vollständig abgeschafft" worden, heißt es in einer Kleinen Anfrage ( 16/6128) der Fraktion. So sei einem Lehramtsanwärter in Baden-Württemberg die Übernahme in den Schuldienst mit Hinweis auf sein antifaschistisches Engagement verwehr worden. Die Regierung soll unter anderem sagen, wie sie dies bewertet und wie sie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs einschätzt, nach dem der Radikalenerlass "gegen elementare Bestandteile der Menschenrechte" verstoßen habe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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