Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung weist die verfassungsrechtlichen Bedenken der Linksfraktion in Bezug auf die Regelung zurück, dass ältere Langzeitarbeitslose ab 2008 verrentet werden, wenn sie schon genügend Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben. Bei den entsprechenden Vorschriften handele es sich nicht um eine "Zwangsverrentung", schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/6187) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5843). Die Träger des Arbeitslosengeldes II (Alg II) seien "nur unter besonderen, den Einzelfall berücksichtigenden Voraussetzungen zur Antragstellung ermächtigt". Es entspreche einem Grundprinzip des Sozialgesetzbuches, nämlich dem Nachranggrundsatz, dass eine steuerfinanzierte staatliche Fürsorgeleistung wie das Alg II nur diejenigen erhalten, die ihren Lebensunterhalt und den weiterer Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft nicht selbst decken können. Dazu gehöre "auch die Inanspruchnahme einer Altersrente, selbst wenn diese mit Abschlägen verbunden ist".
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