Berlin: (hib/BES) Im Luftfahrtbundesamt
(LBA) sind zurzeit 2.296 Beschwerden zu inakzeptablen
Beförderungsbedingungen in der zivilen Luftfahrt
anhängig. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6186) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
16/6088) mit. Die Bearbeitungsdauer einer
Beschwerde betrage durchschnittlich zwölf Monate. Angestrebt
werde eine Verkürzung der Bearbeitungsdauer auf
durchschnittlich drei Monate, schreibt die Regierung. Dieses Ziel
sei allerdings aktuell wegen Personalknappheit im LBA in den
meisten Fällen nicht einzuhalten. Der Beschwerdeabteilung
stünden 1,5 Planstellen und zwei Zeitkräfte zur
Bearbeitung von Beanstandungen zur Verfügung. Für eine
Verkürzung der Bearbeitungsdauer auf drei Monate wären
dauerhaft "mindestens 6,5 Planstellen/Stellen" erforderlich, so die
Regierung. Insgesamt sind den Angaben zufolge derzeit 383 Personen
beim LBA beschäftigt (ohne Baureferendarinnen und
-referendare, Auszubildende, Altersteilzeitkräfte in der
Freistellungsphase und Beurlaubte). Im vergangenen Jahr seien elf
Beschäftigte in die "freie Wirtschaft" und 27 Mitarbeiter zur
European Aviation Safety Agency (EASA) gewechselt. In 13
Fällen sei eine Nachbesetzung vakant gewordener Dienstposten
trotz mehrfacher Ausschreibung gescheitert. Auch könnten
derzeit 14 zusätzliche Zeitkräfte nicht gewonnen werden.
"Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2008 sieht 21
zusätzliche Planstellen/Stellen für das LBA vor",
heißt es. Damit sei vorerst sichergestellt, dass die
gesetzlichen Aufgaben erledigt werden. Zur Personalentwicklung beim
LBA schreibt die Bundesregierung, die Behörde befinde sich in
einer umfassenden Umstrukturierung, die etwa durch eine seit Jahren
unbefriedigende Einnahmensituation gekennzeichnet sei. "Sobald ein
langfristig tragfähiges Konzept auf Basis einer
Aufgabenanalyse für die Wahrnehmung der Aufgaben des LBA
vorliegt, wird der Stellenbedarf überprüft", so die
Regierung. Dabei werde auch zu berücksichtigen sein, dass
Umschichtungen aus anderen Verwaltungsbereichen kaum mehr
möglich seien und dass das LBA grundsätzlich die
jährlichen haushaltsgesetzlichen Stelleneinsparungen zu
leisten habe.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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