Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion fordert
eine Anpassung der Sozialgesetzgebung (§ 123 SGB III) für
Kultur-, Medien und Filmschaffende. In ihrem Antrag (
16/6080) setzt sie sich dafür ein, dass
der derzeit geforderte Nachweis über
sozialversicherungspflichtige Beschäfti-gungsverhältnisse
von zwölf Monaten, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I
(ALG I) zu erwerben, für Kultur-, Medien-, und Filmschaffende
mit wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen auf
fünf Monate gesenkt wird. Die Linke weist in ihrem Antrag
darauf hin, dass die Anwartschaft von 360 versicherungspflichtigen
Beschäftigungstagen vor Inkrafttreten der so genannten
Hartz-Gesetze innerhalb von drei Jahren hätte erbracht werden
müssen. Nun müsse diese Anwartschaft innerhalb von nur
noch zwei Jahren erbracht werden. Für die überwiegende
Zahl der Kultur-, Medien- und Filmschaffenden mit wechselnden oder
befristeten Anstellungen habe dies zur Folge, dass für sie
keine realistische Möglichkeit mehr bestehe, einen Anspruch
auf ALG I zu erwerben. Bestenfalls erhielten sie ALG II. Für
dessen Bezug müssten sie allerdings bis auf einen geringen
Freibetrag das eigene Vermögen aufzehren. Die Antragsteller
berufen sich in ihrer Begründung unter anderem auf den Bericht
der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" aus der 15.
Legislaturperiode und eine Stellungsnahme der Bundesagentur
für Arbeit vom März 2006, in denen die Gefahr einer
Benachteiligung von Kulturschaffenden durch die Hartz-Gesetze
ausdrücklich bestätigt worden sei.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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