Berlin: (hib/SUK) Der Bundesregierung liegen keine Daten dazu vor, wie viele Straftaten auf Autobahnrastanlagen in den vergangenen Jahren begangen wurden. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/6209) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6137) mit. Autobahnrastanlagen würden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht als gesonderte Tatörtlichkeit erfasst. Die Sicherheit der Reisenden werde vor allem durch Polizeistreifen gewährleistet.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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