Berlin: (hib/SUK) Der
Bundestagspräsident soll seine Ermächtigungen zur
Strafverfolgung von Journalisten zurücknehmen. Das fordert die
FDP-Fraktion in einem Antrag (
16/6217). Es sei grundsätzlich richtig,
auch mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren dafür zu
sorgen, dass Amts- und Geheimnisträger ihre Verpflichtungen
zur Vertraulichkeit einhalten. Journalisten seien aber keine
Geheimnisträger, da ihnen das "für Amtsdelikte
charakteristische Element einer personalen Pflichtverletzung"
fehle. Es sei daher "nicht richtig", sie strafrechtlichen
Ermittlungen auszusetzen. Der Bundestagspräsident hat im
Zusammenhang mit der Arbeit des so genannten
BND-Untersuchungsausschusses Ermächtigungen zur
Strafverfolgung wegen Geheimnisverrat erteilt. Darum war er vom
Ausschuss gebeten worden, weil der Verdacht aufgekommen war, dass
Informationen, die als vertraulich und geheim eingestuft waren, an
Dritte herausgegeben wurden. In ihrem Antrag schreiben die
Liberalen, sie hätten im Ausschuss von Anfang an zum Ausdruck
gebracht, dass sich die Ermächtigung zur Strafverfolgung
"nicht gegen Journalisten richten dürfe". Der Bundestag
müsse zum Ausdruck bringen, dass "ein solcher Eingriff in die
Pressefreiheit vom Parlament nicht gewollt ist". Die
Ermächtigung des Bundestagspräsidenten dürfe nicht
dazu führen, dass "praktisch gegen jeden Journalisten", der
Dienstgeheimnisse veröffentliche, ein richterlicher
Durchsuchungsbeschluss angeordnet werde, um seine Informanten
ausfindig zu machen. Es sei, so die FDP weiter, "rechtlich
möglich und politisch geboten", wenn der
Bundestagspräsident von seiner Rücknahmebefugnis Gebrauch
mache. Es müsse sichergestellt werden, dass sich die
Ermächtigung "nur gegen den/die Täter richtet und nicht
gegen Journalisten".
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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