Berlin: (hib/SUK) Der Bericht des
Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen vom Juni 2006, der zu dem Schluss kommt, dass "der
Nutzen in bestimmten Formen der Stammzelltransplantation derzeit
nicht belegt" ist, stellt noch keine Entscheidung über die
künftige Erstattungsfähigkeit der
Stammzelltransplantation durch die gesetzliche Krankenversicherung
dar. Darauf weist die Regierung in ihrer Antwort (
16/6224) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6169) hin. Der Bericht fließe in das
diesbezügliche Bewertungsverfahren des Gemeinsamen
Bundesausschusses ein. Dieser berücksichtige in seinen
Entscheidungspflichten der gesetzlichen Krankenversicherung den
aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse und
überprüfe, ob bestimmte Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden für eine ausreichende und wirtschaftliche
Versorgung der Versicherten erforderlich sind. In das laufende
Beratungsverfahren werde sie nicht mit eigenen fachlichen
Bewertungen eingreifen, teilt die Regierung mit.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
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