Berlin: (hib/BES) Aus den Finanzplanungen
der neuen Länder und Berlins geht es nicht hervor, "welche
Ausgabenkürzungen bzw. Einnahmeerhöhungen zur
Kompensation der schrittweisen Verringerung der
Solidarpakt-II-Mittel dienen". Dies schreibt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
16/6223) auf eine Kleine Anfrage (
16/6126) der Linksfraktion. Grundsätzlich
dienten alle Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben, heißt es
zur Begründung. Den Angaben zufolge verringern sich die Mittel
aus dem Solidarpakt kontinuierlich von 2007 bis 2019 wie folgt:
für Berlin von 1,97 Milliarden Euro auf 400 Millionen Euro,
für Brandenburg von 1,49 Milliarden Euro auf 300 Millionen
Euro, für Mecklenburg-Vorpommern von 1,09 Milliarden Euro auf
220 Millionen Euro, für Sachsen von 2,71 Milliarden Euro auf
550 Millionen Euro, für Sachsen-Anhalt von 1,63 Milliarden
Euro auf 330 Millionen Euro und für Thüringen von 1,48
Milliarden Euro auf 300 Millionen Euro.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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