Berlin: (hib/MPI) Kosten für
mehrtägige Klassenfahrten der Kinder von
Arbeitslosengeld-II-Empfängern sind laut Bundesregierung von
den kommunalen Trägern aufzubringen. Die Bundesagentur
für Arbeit habe deshalb auf Hinweise zu diesem Thema
verzichtet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
16/6249) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6198). Die Regierung betont, dass nach dem
Zweiten Sozialgesetzbuch die Leistungen in Höhe der
tatsächlichen Klassenfahrtkosten als zusätzlicher Bedarf
zu erbringen seien. Eine Pauschalierung der Leistungen sei nicht
vorgesehen. Bei der Entscheidung über die Gewährung der
Leistungen könne auch Einkommen berücksichtigt werden,
das Hilfebedürftige bis zu sechs Monate nach Ablauf des Monats
der Entscheidung erwerben. Weiter heißt es in der Antwort,
der pädagogische Wert von Klassenfahrten werde in den
Schulgesetzen der Länder verbindlich geregelt. Die Regierung
schreibt, ihr lägen "keine Erkenntnisse darüber vor, dass
andere Institutionen den pädagogischen Wert von Klassenfahrten
beurteilen". Die Linke hatte unter anderem auf sich häufende
Beschwerden verwiesen, dass die Kostenübernahme ganz oder
teilweise verweigert werde, weil der pädagogische Wert der
Klassenfahrten von Mitarbeitern der Grundsicherungsträger in
Frage gestellt worden sei.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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