Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion
plädiert dafür, die Steuerklasse V abzuschaffen und den
Lohnsteuerabzug neu zu ordnen. In einem Antrag (
16/6396) fordert sie die Bundesregierung
darüber hinaus auf, das geltende System der Steuerklassen
generell abzuschaffen und bei der Besteuerung von Ehegatten ein
Anteilsverfahren einzuführen, bei dem das Finanzamt den
voraussichtlichen Durchschnittssteuersatz der Eheleute ermittelt.
Dieser könne dann im Lohnsteuerabzugsverfahren
berücksichtigt werden. Das im Regierungsentwurf eines
Jahressteuergesetzes 2008 (
16/6290) vorgesehene Anteilsverfahren
begrüßen die Liberalen. Sie monieren allerdings, dass
dabei der Datenschutz verletzt werde. Arbeitgeber würden
zwangsläufig die Höhe des Einkommens der Ehepartner ihrer
Arbeitnehmer erfahren. Daher müsse dieses Verfahren
anonymisiert werden. Da den Finanzbehörden aus den
Veranlagungen des Vorjahres die Durchschnittssteuersätze der
Eheleute vorliegen, könnten diese den Arbeitgebern
übermittelt werden, die anschließend die Lohnsteuer
abziehen. Bei Beginn der Berufstätigkeit eines Ehepartners
oder bei erstmaliger Zusammenveranlagung der Eheleute könnte
der Arbeitgeber den voraussichtlichen Arbeitslohn dem Finanzamt
mitteilen, das dann den voraussichtlichen Durchschnittssteuersatz
ermittele. Der Vorteil dieses Verfahrens sei, dass
Steuerabzugsbeträge wie Werbungskosten und Sonderausgaben
bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden
könnten. Untersuchungen hätten belegt, so die Fraktion,
dass im System des Ehegattensplittings gerade die Steuerklasse V
die Arbeitsanreize aufgrund des hohen Lohnsteuerabzugs für den
Zweitverdiener vermindere und zwar umso mehr, je größer
der Unterschied zwischen den Einkommen der Ehepartner ist.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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