Berlin: (hib/BOB) Der Katalog von
Straftaten, bei denen ein Opferanwalt auf Staatskosten tätig
wird, soll erweitert werden. Auch bei Delikten wie schwerer
Körperverletzung, schwerem Raub, räuberischer Erpressung
sowie erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme sollen Opfer
sich vor Gericht ohne wirtschaftliches Risiko von einem
Rechtsanwalt vertreten lassen. Das fordert die FDP-Fraktion in
einem Antrag (
16/7004). Sie hebt hervor, Opfer einer Straftat
zu werden gehöre zu den schlimmsten Erfahrungen eines
Menschen. Im Strafverfahren müsse daher ein möglichst
schonender Umgang mit Gewaltopfern im Vordergrund stehen. Ferner
müssten alle bestehenden Instrumente im Opferschutz darauf
untersucht werden, ob sie minderjährigen Opfern von Straftaten
und deren Angehörigen "zeitnah und angemessen" Hilfe
gewähren. In das Opferentschädigungsgesetz (OEG), so die
FDP-Fraktion weiter, sei ein Passus aufzunehmen, der es
Behörden ermöglicht, schnell und unbürokratisch
Mittel für notwendige ärztliche und psychologische
Behandlungen bereitzustellen. Ferner gelte es, die finanziellen
Grundlagen für Opferhilfeorganisationen zu verbessern, so die
Liberalen weiter. Geldstrafen müssten teilweise auf dem Konto
einer anerkannten gemeinnützigen Einrichtung der Opferhilfe
landen. Dafür seien die rechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen. Der Anspruch aus dem OEG sei auch auf diejenigen
Fälle zu erweitern, in denen deutsche Staatsangehörige,
Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten sowie Ausländer mit
einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland Opfer von
Gewalttaten im Ausland geworden sind.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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