Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hat auf die inhaltliche Bewertung eines Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Heroinbehandlung von Schwerstabhängigen verzichtet. In ihrer Stellungnahme zu dem Entwurf ( 16/7249) stellt die Regierung lediglich fest, dass die Vorlage "im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Diamorphinbehandlung beruht, die unter maßgeblicher Mitwirkung des Bundesministeriums für Gesundheit im Auftrag der Gesundheitsminister-Konferenz der Länder im letzten Herbst entwickelt wurden". Weiter heißt es, die Bundesregierung gehe davon aus, dass bei der parlamentarischen Beratung des Gesetzentwurfs eine Reihe von Fragen behandelt werde. Die Unions-Fraktion lehnt die Diamorphinbehandlung im Unterschied zum Koalitionspartner bislang ab.
Der Bundesrat spricht sich in dem Gesetzentwurf dafür aus, den Weg für eine Behandlung Schwerstabhängiger mit Heroin auf Kassenkosten frei zu machen. Synthetisch hergestelltes Heroin, so genanntes Diamorphin, solle dazu als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel eingestuft werden. Damit bleibe die Verschreibungsfähigkeit für andere Behandlungszwecke - etwa die Schmerztherapie - ausgeschlossen, heißt es in dem Entwurf. Der Zugang zu Diamorphin soll auf Schwerstabhängige, die nach den herkömmlichen Methoden, zum Beispiel einer Methadonsubstitution - nicht therapierbar sind, beschränkt werden. Als Kriterien werden ein Mindestalter von 23 Jahren und eine Mindestabhängigkeitsdauer von fünf Jahren genannt. Zudem müssen zwei erfolglose Therapien absolviert worden sein.
Als Fragen im Parlamentsverfahren will die Regierung unter anderem behandelt wissen, wie die Diamorphinabgabe ausgestattet sein muss, dass sie mit dem Grundsatz der Ausstiegsorientierung vereinbar ist. Auch sei zu klären, welche Voraussetzung gegeben sein müssen, damit bei Schwerstabhängigkeit eine Diamorphinabgabe nur als Ultima Ratio in Betracht kommt.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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