Berlin: (hib/RRA) Die Bundespolizei betreibt derzeit fünf dauerhaft eingerichtete Dateien. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 16/7255) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6913) hervor. Zu den Dateien zählten unter anderem der Bundespolizei-Aktennachweis, der personenbezogene Akten für eine Strafverfolgung und Gefahrenabwehr führt, und der Geschützte Grenzfahndungsbestand (GGFB) zur Fahndung nach Personen und Sachen, die von der Bundespolizei gesucht werden.
Den Angaben der Bundesregierung zufolge sind Zugriffe auf die Dateien zur Verarbeitung und Nutzung von Daten "ausschließlich für Angehörige der Bundespolizei zulässig". Auf den GGFB hätten die Stellen der Bundesländer Bayern, Hamburg und Bremen, die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraut sind, "lesenden Zugriff", heißt es in der Antwort weiter. Die Datenlöschung erfolge durch ein automatisiertes Verfahren nach sechs Monaten bei einer grenzpolizeilichen Beobachtung, nach einem Jahr bei Zeugen und Hinweisgebern und nach drei Jahren bei Festnahmen. Eine gemeinsam geführte automatisierte Datei von Bundespolizei und anderen Sicherheitsbehörden gebe es nicht, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort.
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