Berlin: (hib/AS) In Deutschland wurde seit Anfang Oktober 2006 bis heute in 79 Fällen der Errichtung von Windenergieanlagen nicht zugestimmt, da eine Störung des Radaranlagenbetriebs der Bundeswehr befürchtet wurde. Das geht aus einer Antwort der Regierung ( 16/7095) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6859) hervor. Darin war nach der Luftsicherheit von Standorten gefragt worden, auf denen sich Windenergieanlagen befinden. In ihrer Antwort führt die Regierung aber weiter aus, dass außerhalb der Schutzbereiche von Radaranlagen der Landesverteidigung etwa 250 Windenergieanlagen genehmigt wurden. "Die Aufgaben der Landesverteidigung werden hierdurch nicht beeinträchtigt", heißt es in der Antwort. Die Radarerfassung werde auch über die Grenzen der angeordneten Schutzzonen hinaus wirksam, so die Regierung.
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