Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann derzeit noch keine Aussagen über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der anonymen Geburt machen. Das geht aus der Antwort ( 16/7220) auf eine Große Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/5489) hervor. Derzeit befinde man sich noch in der Phase der "ergebnisoffenen Auswertung" der Erfahrungen mit der anonymen Geburt und der Babyklappe. Angesichts fehlender eigener Erfahrungen und Erkenntnisse, so die Bundesregierung, habe man sich zur Beantwortung der Fragen auf Informationen der Länder gestützt. Demnach haben sich in Baden-Württemberg acht Mütter, in Bayern drei Mütter, in Berlin sieben Mütter, in Niedersachsen vier Mütter, im Saarland zwei Mütter, in Sachsen eine Mutter und in Thüringen ebenfalls eine Mutter entschieden, nach der Abgabe ihres Kindes in einer Babyklappe, dieses später wieder zu sich zu nehmen. Der eingetragene Verein SterniPark teilte mit, dass sich 148 Mütter der von ihm betreuten 284 Kinder dafür entschieden haben, ihr Kind wieder zu sich zu nehmen.
Die Gründe, warum Frauen in Notlagen eine anonyme Geburt oder die Babyklappe den herkömmlichen Hilfeangeboten, wie Schwangerschaftsberatung, Mutter-Kind Einrichtungen, Adoptionen und Pflegefamilien vorziehen, sieht die Senatsverwaltung Berlin in der Möglichkeit, damit Auseinandersetzungen und Erklärungen im Zusammenhang mit einer regulären Hilfegewährung zu vermeiden. In Hamburg verweist man darauf, dass oftmals der illegale Aufenthaltsstatus ohne Versicherungsschutz und die Furcht vor ausländerrechtlichen Maßnahmen die Entscheidung beeinflusse. Nach Angaben aus dem Saarland war ausschlaggebend, dass die Schwangerschaft nicht bekannt werden solle. Im Freistaat Sachsen hat man verheiratete Frauen, die nicht vom Ehemann schwanger wurden, sowie getrennt lebenden Frauen, die befürchten müssten, dass durch Schwangerschaft die Bindung zum meist gewalttätigen Partnern verstärkt oder gar erzwungen werde, als "Problemlagen" erkannt.
Auf die rechtlichen Unterschiede zwischen einer anonymen Geburt und einer vertraulichen Geburt weist die Antwort der Bundesregierung ebenfalls hin. Während bei einer anonymen Geburt die Mutter ihre Identität gegenüber niemanden preisgibt und sie daher weder für Behörden noch für das Kind ermittelbar sei, gebe eine Mutter bei einer vertraulichen Geburt ihre persönlichen Daten gegenüber einer Beratungsstelle bekannt. Dadurch habe das Kind die grundsätzliche Möglichkeit, ab einem festzusetzenden Mindestalter Kenntnis über seine Abstammung zu erlangen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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