Berlin: (hib/MPI) Das Grundstoffüberwachungsrecht soll an europarechtliche Regelungen angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/7414) vorgelegt. Ziel sei es, so die Regierung zur Begründung, die missbräuchliche Abzweigung und Verwendung von so genannten Grundstoffen zur unerlaubten Herstellung von Betäubungsmitteln zu verhindern. Bei solchen Grundstoffen, die im Allgemeinen zu legalen Zwecken verwendet und auf legalem Weg verkauft werden, handele es sich beispielsweise um Essigsäureanhydrid für die Heroinherstellung und Kaliumpermanganat zur Kokainproduktion. Insgesamt gehe es um 23 international gelistete Chemikalien, heißt es weiter. Die geplanten Änderungen beziehen sich unter anderem auf die Bereiche Kontrolle und Sanktionen.
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