Berlin: (hib/MPI) Der Gesetzentwurf der Koalition ( 16/7460) zur Verlängerung der Bezugszeit des Arbeitslosengeldes I (Alg I) für Ältere hat das Parlament erreicht. Die Vorlage, die am Freitag in erster Lesung behandelt werden soll, sieht vor, die die Alg-I-Bezugsdauer für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren auf maximal 15 Monate zu verlängern. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren sollen Erwerbslose einen Anspruch auf eine 18-monatige Zahldauer haben, wenn zuvor 36 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt wurden. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate. Die Vorversicherungszeit beträgt dann 48 Monate. Ferner können Arbeitslose ab 50 Jahren einen Eingliederungszuschuss erhalten.
Mit dem Gesetzentwurf verbunden ist außerdem eine Anschlusslösung für die Ende des Jahres auslaufende so genannte 58er-Regelung zur Vermeidung von Frühverrentungen mit Abschlägen. Diese ermöglichte es älteren Arbeitslosen bislang, bis zum Renteneintritt Arbeitslosengeld II (Alg II) zu beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Die Koalition will nun, dass ältere Langzeitarbeitslose frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen müssen.
Den Angaben zufolge führt die Alg-I-Verlängerung ab dem Jahr 2010 zu Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Höhe von rund 800 Millionen Euro jährlich. Dem stehen rund 270 Millionen Euro Minderausgaben des Bundes beim Alg II gegenüber. Die Kommunen werden bei ihren Aufwendungen für Unterkunft und Heizung von Alg-II-Beziehern in Höhe von 51 Millionen Euro entlastet. Weiter heißt es, im kommenden Jahr betrügen die Mehrausgaben für die BA wegen der Einbeziehung der derzeitigen Leistungsbezieher 755 Millionen Euro und im Jahr 2009 rund 1,11 Milliarden Euro. Zur Entlastung des BA-Haushaltes werde der Bund die Beitragszahlungspflicht für die zur Arbeitsförderung versicherungspflichtigen Erziehenden ab dem Jahr 2007 wieder übernehmen. Es werde ein Pauschalbetrag von 290 Millionen Euro ab 2007 festgelegt.
Die geplante "63er-Regelung" kostet den Bund laut Entwurf im Jahr 2008 120 Millionen Euro bei rund 15.000 älteren Langzeitarbeitslosen und rund 220 Millionen Euro im Jahr 2009 bei rund 29.000 älteren Langzeitarbeitslosen. Von dem Jahr 2010 an wird mit Kosten in Höhe von 265 Millionen Euro bei einem Personenkreis von 34.000 gerechnet. Den Kommunen entstehen den Angaben zufolge Mehrkosten bei den Wohn- und Heizkosten für Alg-II-Bezieher in Höhe von 58 Millionen Euro ab 2010. Union und SPD verweisen darauf, dass die neue Regelung für den Bund um etwa 140 Millionen Euro günstiger ist als die "58er-Regelung".
Auch die Linksfraktion setzt in ihrem Gesetzentwurf ( 16/7459) beim Thema "Zwangsrente" an. Ihr reicht die geplante "63-Regelung" nicht aus, da Betroffenen weiterhin Abschläge bis zu 7,2 Prozent drohten. Die Abgeordneten wollen deshalb das Nachrangigkeitsprinzip - Alg II wird erst dann gewährt, wenn andere Leistungen, hier die Rente, ausscheiden - ändern. Danach sollen Altersrenten erst bei Erreichen der Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente beantragt werden müssen. Die entstehenden Mehrkosten könnten derzeit noch nicht verlässlich geschätzt werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Michael Klein, Dr.
Susanne Kailitz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Günter
Pursch, Annette Sach, Bernadette Schweda, Alexander Weinlein,
Siegfried F. Wolf