Berlin: (hib/VOM) Die Steuerbefreiung
für den Einbau von Rußpartikelfilter in Diesel-Pkw soll
nach dem Willen der FDP-Fraktion für sämtliche bis 2006
zugelassenen Fahrzeuge gelten, die in der Zeit vom 1. Januar 2006
bis zum 31. Dezember 2009 technisch so nachgerüstet werden,
dass sie die Partikel-Grenzwerte einhalten. In einem Antrag (
16/7521) wird die Bundesregierung aufgefordert,
die Länder zu einer einheitlichen Praxis bei der Anwendung des
Kraftfahrzeugsteuergesetzes zu bewegen. Die letzte
Gesetzesänderung sei am 1. April dieses Jahres in Kraft
getreten und sehe eine Steuerbefreiung für besonders
partikelreduzierte Pkw vor. Die Halter von Diesel-Pkw seien danach
um bis zu 330 Euro von der Kfz-Steuer befreit, wenn das Fahrzeug
bis Ende 2006 erstmals zugelassen wurde und zwischen 2006 und Ende
2009 nachträglich so verbessert wird, dass es den
Partikelminderungsstufen entspricht. Nach FDP-Angaben würden
allerdings die Finanzverwaltungen einzelner Länder den Haltern
von Fahrzeugen, die ihren Wagen bereits vor 2007 mit einer
Partikelminderungstechnik nachgerüstet haben, die
Steuerbefreiung verweigern. Begründet werde dies damit, dass
diese sich nur auf Fahrzeuge bezieht, die zum Zeitpunkt der
Nachrüstung bereits zugelassen gewesen seien. Es widerspreche
der Absicht des Gesetzgebers, so die FDP, dass ein im
Förderzeitraum erstzugelassenes Fahrzeug nur deswegen nicht
von der Steuer befreit sein soll, weil es vor dessen Erstzulassung
nachgerüstet wurde. Durch diese dem Gesetzeszweck
"zuwiderlaufende Umsetzung" durch einzelne Länder ist nach
Auffassung der Liberalen erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden.
Neuwagenkäufer, die ihren Wagen vor der ersten Fahrt
nachrüsten ließen, könnten nicht sicher sein, von
der Steuer befreit zu werden und seien davon abhängig, wie die
Finanzverwaltung ihres Bundeslandes das Gesetz auslegt. Der
Gesetzgeber müsse daher eine schnelle Klarstellung
herbeiführen, fordern die Abgeordneten.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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