Berlin: (hib/HAU) Die Beamten der
Bundespolizei nehmen ihre Aufgaben nach dem Bundespolizeigesetz
integrativ wahr und werden aufgrund von Lageerkenntnissen,
aktuellen Lageentwicklungen sowie besonderen Einsatzanlässen
bedarfsorientiert und zielgerichtet eingesetzt. Das schreibt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/7585) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Die Linke (
16/7362) und verweist darauf, dass es keine
statistischen Aufstellungen gebe, die die geleisteten
Einsatzstunden einer konkreten gesetzlichen Aufgabe zuordne. Es sei
daher nicht möglich, wie von den Fragestellern gewünscht,
die Entwicklung der Aufgabenbereiche Bahnpolizei, Grenzpolizei,
Luftsicherheit und Terrorismusbekämpfung einzeln
darzustellen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf