Berlin: (hib/MAP) Für den Transport eines Reaktordruckbehälters am 30. Oktober vergangenen Jahres vom Kernkraftwerk Rheinsberg (Brandenburg) nach Lubmin (Mecklenburg-Vorpommern) auf der Schiene mussten betroffene Eisenbahnbrücken nicht zusätzlich abgesichert werden. Das teilt die Bundesregierung in der Antwort ( 16/7619) auf eine Kleine Anfrage ( 16/7391) der Linksfraktion mit. Die DB Netz AG habe durch Berechnungen festgestellt, dass die Brücken mit einem Schwerlastfahrzeug bei einer Geschwindigkeit von zehn Stundenkilometern befahren werden können, heißt es weiter. Als zusätzliche Sicherungsmaßnahme seien zudem Stützen installiert worden, obwohl diese technisch nicht notwendig gewesen wären.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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