Berlin: (hib/HAU) Der Innenausschuss hat
am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung
der Opposition den Weg zu einer Neueinteilung von Wahlkreisen
für die Bundestagswahl 2009 frei gemacht. Danach gewinnen
Niedersachsen und Baden-Württemberg jeweils einen Wahlkreis
hinzu, Sachsen-Anhalt und Sachsen verlieren je einen. So sieht es
der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (
16/7462) vor. Die Union wertete die gemeinsam
mit der SPD erarbeitete Regelung als einen vernünftigen
Kompromiss zwischen der gewünschten Wahlkreiskontinuität
einerseits und den verfassungsrechtlichen Anforderungen für
die Bundestagswahl andererseits. Die Bevölkerungsentwicklung
habe keine andere Entscheidung zugelassen. Der Verlust zweier
Wahlkreise in den ostdeutschen Ländern sei bedauerlich, aber
notwendig, da sonst die Rechtmäßigkeit der nächsten
Bundestagswahl möglicherweise in Frage gestellt wäre, so
die Union. Man habe sich dabei nicht von parteipolitischen
Erwägungen leiten lassen, sondern sei schlicht der Arithmetik
gefolgt. Die Opposition kritisierte die Art und Weise der
Entscheidungsfindung. Union und SPD hätten, entgegen
langjähriger Gepflogenheiten, die Neuregelung unter sich
ausgemacht, ohne die Berichterstatter der Oppositionsfraktionen zum
Gespräch zu laden. Dies sei in gleicher Weise auch bei der
Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts erfolgt, was von der
Fraktion Die Linke als "Verlotterung der parlamentarischen Sitten"
angeprangert wurde. Auch die Grünen hätten lieber in
einem "offenen Verfahren" gemeinsam nach Lösungen gesucht, als
nur mit dem in der Koalition gefundenen Kompromiss konfrontiert zu
werden. Dies offenbare "ein anderes Demokratieverständnis", so
die Grünen, die, wie auch die Linksfraktion das Thema vor den
Ältestenrat bringen wollen.
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Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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