Berlin: (hib/MIK) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 7,53 Millionen Euro für Aufwendungen für Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft zur Kenntnis genommen. Nach der zugrundeliegenden Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/7261) dient die überplanmäßige Ausgabe der Erfüllung von Rechtsverpflichtungen gegenüber den Ländern nach dem Gräbergesetz. Die Höhe der zu erstattenden Ruherechtsentschädigungen sei vom Antragsverhalten der zuständigen Landesbehörden abhängig und könne bei der Haushaltsaufstellung nur geschätzt werden, heißt es. Da auch in den vergangenen Haushaltsjahren bei der Kriegsgräberfürsorge überplanmäßige Ausgaben angefallen sind, regten die Abgeordneten aller Fraktionen an, im Sinne der Haushaltsklarheit bei der zukünftigen Haushaltsaufstellung "realistischere Ansätze" in den Etat einzustellen. Der Vertreter des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sagte zu, entsprechend mit den Ländern zu verhandeln.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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