Berlin: (hib/VOM) Die vorhandenen Verfahren gewährleisten nach Auffassung der Bundesregierung, dass die Verwendung öffentlicher Mittel wirksam kontrolliert und Fehlverhalten begrenzt wird. Größere "Anpassungen im bestehenden Regelwerk und bei den beteiligten Institutionen" seien daher nicht erforderlich, schreibt sie in ihrer Antwort ( 16/7671) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7546). Es seien allerdings Maßnahmen getroffen worden, um die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zu verbessern und die Korruption zu bekämpfen. Zudem hätten zahlreiche Gesetzesinitiativen der Bundesregierung seit 1998 zum Ziel gehabt, Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu erschweren und zu verhindern. Insgesamt gewährleisteten die in Deutschland angewendeten Verfahren eine wirksame Finanzkontrolle. Da Fehlverhalten jedoch grundsätzlich nicht vollkommen ausgeschlossen oder im Vorfeld verhindert werden könne, würden durch diese Verfahren Fehler aufgezeigt, um gegensteuern und soweit erforderlich Verantwortliche zur Rechenschaft ziehen zu können. Im Übrigen stellten die in den Ländern genutzten Instrumente der Kommunalaufsicht eine sparsame und wirtschaftliche Mittelverwendung sicher, betont die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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