Berlin: (hib/MPI) Die geplante
Verlängerung der Bezugszeit des Arbeitslosengeldes I (Alg I)
für Ältere und die so genannte 58er-Regelung sind die
Themen einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses
für Arbeit und Soziales. Am Montag, 21. Januar, werden
Experten zu einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (
16/7460), einem Gesetzentwurf und einem Antrag
der Linksfraktion (
16/7459,
16/6929) sowie zu zwei Anträgen der
FDP-Fraktion Stellung nehmen. Zu der eineinhalbstündigen
Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Sitzungssaal 4.900 des
Paul-Löbe-Hauses beginnt, sind unter anderen die
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Bundesagentur für Arbeit
(BA) und Sozialverbände geladen. Der Gesetzentwurf der
Fraktionen von Union und SPD sieht vor, die Alg-I-Bezugsdauer
für Arbeitslose im Alter von 50 bis 54 Jahren auf maximal 15
Monate zu verlängern. Voraussetzung ist eine
Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab 55 Jahren sollen
Erwerbslose einen Anspruch auf eine 18-monatige Zahldauer haben,
wenn zuvor 36 Monate Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt
wurden. Ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 24 Monate.
Die Vorversicherungszeit beträgt dann 48 Monate. Ferner
können Arbeitslose ab 50 Jahren einen Eingliederungszuschuss
erhalten. Mit dem Gesetzentwurf verbunden ist außerdem eine
Anschlusslösung für die Ende des Jahres auslaufende so
genannte 58er-Regelung zur Vermeidung von Frühverrentungen mit
Abschlägen. Diese ermöglichte es älteren
Arbeitslosen bislang, bis zum Renteneintritt Arbeitslosengeld II
(Alg II) zu beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu
stehen. Die Koalition will nun, dass ältere
Langzeitarbeitslose frühestens mit Vollendung des 63.
Lebensjahres eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen
müssen. Auch die Linksfraktion setzt in ihrem Gesetzentwurf
beim Thema "Zwangsrente" an. Ihr reicht die geplante
"63er-Regelung" nicht aus, da Betroffenen weiterhin Abschläge
bis zu 7,2 Prozent drohten. Die Abgeordneten wollen deshalb das
Nachrangigkeitsprinzip - Alg II wird erst dann gewährt, wenn
andere Leistungen, hier die Rente, ausscheiden - ändern.
Danach sollen Altersrenten erst bei Erreichen der Altersgrenze
für eine abschlagsfreie Rente beantragt werden müssen.
Die Liberalen fordern in einem Antrag (
16/7003), dass nicht in Anspruch genommene
gesetzliche Rentenansprüche bei der Ermittlung der
Hartz-IV-Bedürftigkeit nicht berücksichtigt werden und
damit keine Zwangsverrentung stattfindet. Ohne Nachfolgelösung
für die "58er-Regelung" müssten Langzeitarbeitslose ab 58
Jahren Frührente statt Arbeitslosengeld II beantragen - und
Abschläge bis zu 18 Prozent hinnehmen. Bislang können
Arbeitslose ab 58 Jahren bis zur Rente Leistungen der Bundesagentur
für Arbeit beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt tatsächlich
zur Verfügung zu stehen. In einem zweiten Antrag (
16/6644) verlangt die FDP, die Bezugszeiten
für das Arbeitslosengeld I (Alg I) nicht zu verlängern
und Altersteilzeitregelungen abzuschaffen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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