Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen
verbundenen Risiken (
16/7438) steht am Mittwoch, dem 23. Januar, im
Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des
Finanzausschusses. Sie beginnt um 11.30 Uhr im Sitzungssaal der
CDU/CSU-Fraktion (3 N 001) im Reichstagsgebäude und soll bis
gegen 15 Uhr dauern. Im ersten Teil bis gegen 13 Uhr wollen die
Abgeordneten die Sachverständigen zum Regierungsentwurf
befragen. Im Anschluss daran geht es um mögliche weitere
Gesetzesänderungen unter der Überschrift "Verbesserte
Transparenz bei Verkäufen von Kreditforderungen". Dazu haben
die Fraktionen der CDU/CSU und SPD Diskussionspunkte zur
Einführung erweiterter Möglichkeiten für den Schutz
von Schuldnern bei Forderungsverkäufen durch Banken vorgelegt.
Als Diskussionsgrundlage dienen darüber hinaus im
Bundesfinanzministerium sowie im Bundesjustizministerium
angefertigte Formulierungshilfen für den Fall weiterer
Änderungen am Gesetzentwurf (
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a07/anhoerungen/082/index.html).
Der Ausschuss hat insgesamt 51 Sachverständige eingeladen,
darunter die Allianz, die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, die Deutsche Börse AG, die
Deutsche Bundesbank, die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger, der
Verbraucherzentrale Bundesverband und der Zentrale Kreditausschuss
der deutschen Banken. Neben mehreren Verbänden nehmen auch
Vertreter von Finanzinvestoren sowie Wissenschaftler an der
Anhörung teil.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf