Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat
am Mittwochvormittag mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und FDP den
Regierungsentwurf zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (
16/7077) in geänderter Fassung angenommen.
Das Gesetz soll morgen in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag
verabschiedet werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass
Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine künftig eine
Bürogemeinschaft bilden können. Auch sollen sich
Steuerberatungsgesellschaften die Rechtsform der GmbH & Co. KG
geben können. Zudem sollen so genannte Syndikus-Steuerberater
zugelassen werden, die neben ihrer selbstständigen
Tätigkeit auch ein Anstellungsverhältnis eingehen
können. Diese Angestelltentätigkeit soll allerdings auf
Steuerberatungen beschränkt bleiben. Die steuerliche Beratung
des eigenen Arbeitgebers soll nicht zugelassen werden, um
Interessenkollisionen zu vermeiden. Für erledigt erklärt
hat der Finanzausschuss einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur
Änderung des Steuerberatungsgesetzes (
16/7250), der sich vom Regierungsentwurf
lediglich darin unterschied, dass die Länderkammer die
Steuerberaterprüfung auf die berufsständischen Kammern
übertragen wollte. Der Ausschuss nahm einen
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, die vorgeschlagen
hatten, den Prüfungsausschuss an die für die
Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde
anzubinden. Damit solle sichergestellt werden, dass die
Steuerberaterprüfung weiterhin ihren staatlichen Charakter
behält. Dies hatten der Steuerberaterverband und die
Bundessteuerberater in der öffentlichen Anhörung zu den
Gesetzentwürfen verlangt. Weitere Änderungen am
Regierungsentwurf betreffen die Anerkennung von
Berufsqualifikationen sowie die Anhebung der Einkunftsgrenze
für die Zulässigkeit einer Beratung durch
Lohnsteuerhilfevereine. Bislang ist es den Lohnsteuerhilfevereinen
erlaubt, Arbeitnehmer in Steuersachen zu beraten, wenn deren andere
Einkünfte als die aus nichtselbstständiger Arbeit 9.000
Euro (bei Einzelveranlagung) nicht übersteigen. Der Ausschuss
hob diese Einkunftsgrenze auf 13.000 Euro an. "Die Richtung des
Gesetzes ist insgesamt gut", hieß es aus der Unionsfraktion.
Das Thema der Buchhalter, die nicht wie von ihnen gewünscht
ihre Befugnisse auf die Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
hätten erweitern können, bleibe auf der Tagesordnung. So
sei daran zu denken, den nicht geschützten Begriff des
Buchhalters zu einem "Ausbildungsberuf" aufzuwerten. Nach
Auffassung der Sozialdemokraten trägt das Gesetz zur
Stärkung des Berufsstandes der Steuerberater bei. Die SPD
wandte sich gegen einen Änderungsantrag der FDP, den die
Ausschussmehrheit ablehnte. Darin hatten die Liberalen gefordert,
Bürogemeinschaften zwischen Steuerberatern und
Lohnsteuerhilfevereinen nicht zuzulassen. Die
Lohnsteuerhilfevereine hätten kein Zeugnisverweigerungsrecht
und ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit stehe anders als bei
den Steuerberatern nicht unter Strafandrohung. Es gehe ihr nicht um
den Schutz des Berufsstands der Steuerberater, sondern um den
Schutz der Steuerbürger, unterstrich die FDP, die dem
Gesetzentwurf im Übrigen zustimmte. Die Linksfraktion enthielt
sich der Stimme. Sie beklagte vor allem, dass sich die Kosten der
Steuerberaterprüfung für die Kandidaten verdoppeln
würden. Dagegen votierten Bündnis 90/Die Grünen,
deren Antrag zur Weiterentwicklung des Berufsrechts der
Steuerberater (
16/1886) im Ausschuss keine Mehrheit fand,
gegen das Gesetz. Ein weiterer Schritt in Richtung Liberalisierung
wäre wünschenswert gewesen, hieß es. Die Fraktion
bedauerte außerdem, dass die zunächst im
Referentenentwurf enthaltene Befugniserweiterung für die
Bilanzbuchhalter im Gesetz nun nicht mehr enthalten sei.
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