Berlin: (hib/VOM) Mitte November des
vergangenen Jahres gab es in Deutschland 7.810 bestellte
Bezirksschornsteinfegermeister. Dies berichtet die Bundesregierung
in ihrer Antwort (
16/7269) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/7046) unter Berufung auf Angaben der
Bayrischen Versorgungskammer, die für die Zusatzversorgung des
Schornsteinfegerhandwerks zuständig ist. Im
Schornsteinfegerhandwerk seien derzeit insgesamt rund 20.000
Personen beschäftigt. Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes seien es im Jahr 2005 19.712 Personen gewesen, davon
13.337 als Lohn- und Gehaltsempfänger. Im Jahr 2006 habe der
durchschnittliche Gesamtumsatz pro Schornsteinfegerbetrieb bei rund
134.000 Euro gelegen. Im Jahr 2001 seien es im Vergleich dazu erst
127.000 Euro gewesen. Die Umsätze seien in den letzten Jahren
"moderat" gestiegen. Im Jahr 2006 hätten die
Überprüfungen der Schornsteinfeger 194.000 Beanstandungen
an Neuanlagen, 1,2 Millionen Beanstandungen an bestehenden Anlagen
und 321.000 Beanstandungen an wesentlich geänderten Anlagen
ergeben. Zur geplanten Novellierung des Schornsteinfegergesetzes
heißt es in der Antwort, die Schornsteinfeger hätten
bisher keine Chance gehabt, sich auf den Wettbewerb einzustellen,
weil ihnen Nebentätigkeiten verboten gewesen seien. Da das
bisherige Wettbewerbsverbot auf staatlichen Regelungen beruhe,
wäre es nach Ansicht der Regierung
unverhältnismäßig, das Schornsteinfegerhandwerk
sofort in den vollständigen Wettbewerb zu
überführen. Aufgrund des Vertrauensschutzes sei vielmehr
eine angemessene Übergangsfrist geboten. Vorgesehen sei, die
bisher unbefristete Bestellung eines
Bezirksschornsteinfegermeisters künftig auf sieben Jahre zu
befristen. Diese Befristung resultiere aus EU-rechtlichen Vorgaben
im Zusammenhang mit der Niederlassungsfreiheit. Die
Größe der einzelnen Kehrbezirke liege im Ermessen der
Bundesländer, so die Regierung weiter.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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