Berlin: (hib/MPI) Nach Angaben der
Bundesregierung erreicht ein Durchschnittsverdiener mit
Riester-Renten-Anspruch nach 20 Beitragsjahren ein Alterseinkommen,
das über der durchschnittlichen Grundsicherung von 627 Euro
liegt. Wie es in der Antwort (
16/8016) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/7829) weiter heißt, erzielten
Über-65-Jährige ohne Riester-Rente der
Grundsicherungsbedarf nach 27 Beitragsjahren. Damit widerspricht
die Regierung einer Analyse der Deutschen Rentenversicherung, auf
die sich das ARD-Magazin "Monitor" in einem umstrittenen Beitrag
bezogen hatte. Nach dieser Analyse kommt ein Versicherter mit 32
Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen bei Renteneintritt
im Jahr 2030 mit gesetzlicher Rente plus Riester-Rente nicht
über das Grundsicherungsniveau. Dazu heißt es in der
Antwort: "Die zitierte Berechnung kommt zu einem anderen Ergebnis,
weil sie nicht auf heutigen Werten basiert." Berechnungen zum
Verhältnis von gesetzlicher Rente zur Grundsicherung
könnten seriös aber nur auf Basis heutiger Werte
erfolgen, weil das zukünftige Grundsicherungsniveau nicht
bekannt sei. Die Regierung lehnt in der Antwort den Vorschlag ab,
die Erträge einer Riester-Rente nicht bei der Grundsicherung
im Alter anzurechnen. Bei der Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung handele es sich nicht um eine unabhängige
Mindest- oder Grundrente, sondern um eine bedarfsabhängige
Sozialleistung, heißt es. Diese unterliege dem
Nachranggrundsatz, dass zur Bestreitung des Lebensunterhalts alle
verfügbaren Mittel eingesetzt werden müssen, um
Hilfebedürftigkeit zu vermeiden beziehungsweise zu vermindern.
Bei älteren Menschen zählten zu den verfügbaren
Mitteln alle Einkünfte, das Vermögen sowie
Unterhaltsansprüche gegen Ehe- und Lebenspartner. Die
Regierung weist darauf hin, dass bei einer Nichtanrechnung von
Riester-Erträgen "deutlich mehr ältere Menschen als
bisher die Anspruchsvoraussetzungen in der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung erfüllen" würden. Die Zahl der
Leistungsberechtigten würde ansteigen. Weiter heißt es,
ob Altersarmut künftig ein größeres Problem
darstellen wird, lasse sich verlässlich nicht abschätzen.
Eine niedrige Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung lasse
keinen Rückschluss auf die Einkommenssituation im Alter
zu.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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