Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (
16/8214), zu prüfen, ob die
Voraussetzungen für ein Vereinsverbot des "Collegium humanum"
vorliegen. Bei dem Verein, so schreiben die Abgeordneten, handle es
sich um ein Schulungszentrum, in dem offen neonazistische und
antisemitische Aktivitäten stattfinden würden. Es
gehöre zu den ältesten noch betriebenen
Seminarhäusern für Rechtsextremisten und sei ein
zentraler Sammelpunkt der Holocaust-Leugner, heißt es weiter.
Noch immer besitze das "Collegium humanum" den Status eines
gemeinnützigen Vereins, was aus Sicht der Grünen
"völlig unverständlich" sei, da die offen
volksverhetzenden Aktivitäten des Vereins im demokratischen
Rechtsstaat nicht hingenommen und auch noch steuerlich
begünstigt werden dürften. Sollten die Voraussetzungen
eines Verbots nach dem Vereinsgesetz vorliegen, müsse das
"Collegium humanum" verboten werden, fordert die Fraktion, und
verlangt von der Bundesregierung, das Parlament "zeitnah" über
die Ergebnisse der Verbotsprüfung zu unterrichten.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf