Berlin: (hib/VOM) Seit 2005 hat das
Jahresnettoeinkommen sowohl bei ledigen als auch bei verheirateten
Durchschnittsverdienern abgenommen. Diese Abwärtstendenz hat
sich zuletzt noch verstärkt, teilt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
16/8346) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8104) mit. Von 1999 bis 2001 sei das
Einkommen eines ledigen Durchschnittsverdieners jährlich
gewachsen, während es bei verheirateten Arbeitnehmern deutlich
zurückgegangen sei. In der wirtschaftlichen Schwächephase
2002/2003 hätten vor allem ledige Durchschnittsverdiener
deutliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Aber auch
das Einkommen des verheirateten Durchschnittsverdieners sei 2002
kaum gestiegen und 2003 deutlich zurückgegangen. Wie aus der
Antwort weiter hervorgeht, hat ein lediger, kinderloser
Arbeitnehmer unter 50 Jahren mit einem Durchschnittslohn von brutto
27.161 Euro im Jahr 2007 14,1 Prozent Lohnsteuer und 0,8 Prozent
Solidaritätszuschlag gezahlt. Dem Gesamtsteueranteil von 14,9
Prozent habe im Jahr 1990 bei einem durchschnittlichen Arbeitslohn
21.479 Euro ein Steuerabzug von 16,8 Prozent
gegenübergestanden. Die höchste anteilige Steuerbelastung
des Durchschnittsverdieners sei in den Jahren 1995 bis 1997 mit
19,1, 19,0 und wieder 19,1 Prozent erreicht worden. Bei einem
verheirateten Arbeitnehmer und Alleinverdiener mit zwei Kindern
habe der Abzug durch Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag 2007
bei einem Durchschnittsverdienst von 27.161 Euro nur 3,5 Prozent
betragen. Die niedrigste Belastung ist der Antwort zufolge für
diese Personengruppe in den Jahren 2005 und 2006 mit jeweils 3,4
Prozent erreicht worden. Im Vergleich dazu seien im Jahr 1990 bei
21.479 Euro Jahresbruttoverdienst noch 6,9 Prozent abgezogen
worden. Während der Höchstsatz bei der Einkommensteuer im
Jahr 1990 noch ab einem Jahresverdienst von 61.377 Euro
Jahreseinkommen fällig wurde, so sank diese Grenze laut
Regierung bis zum Jahr 2007 auf 52.152 Euro. Entsprechend habe sich
im Lauf der Jahre die Zahl der Spitzensteuersatz-Zahler
erhöht. Im Jahr 1992 seien es noch 342.173 gewesen, im Jahr
2003 hingegen schon 804.159 (ohne die rund 1,9 Millionen Fälle
einer Nichtveranlagung).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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