Berlin: (hib/HIL) Die Bundespolizei
führt jährlich gut zwei Millionen Ein- und
Ausreisekontrollen von Personen auf Schiffen durch. Dabei
würden personenbezogene Daten nur gespeichert, wenn "nach Lage
des Einzelfalls präventive oder repressive Maßnahmen
durch die Bundespolizei erforderlich werden", schreibt die
Bundesregierung ihrer Antwort (
16/8341) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/8126). Die Erhebung personenbezogener Daten
diene sowohl der Suche und Rettung der Menschen im Notfall und
einer möglichen Benachrichtigung der Angehörigen als auch
der "Abwehr äußerer Gefahren für die Sicherheit des
Schiffsverkehrs und dabei insbesondere der Kontrolle von Schiffen,
die in einen deutschen Hafen einzulaufen beabsichtigen", so die
Bundesregierung. Erhoben würden die Daten von der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, dem Havariekommando, den Bundes-
und Landespolizeien, der Deutschen Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger oder dem Maritimen Sicherheitszentrum in
Cuxhaven. Mit Verweis auf den Datenschutz hatten die Liberalen
unter anderem nach den Rechtsgrundlagen und den
Zuständigkeiten für die Erhebung personenbezogener Daten
auf Schiffen gefragt.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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