Berlin: (hib/MPI) Das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigt sich mit dem Bericht der
Spitzenverbände der Krankenkassen zu Ausnahmen von der
Zuzahlungspflicht bei Medikamenten und zur Praxisgebühr
unzufrieden. In seiner Stellungnahme zu dem Bericht, mitgeteilt in
einer Unterrichtung (
16/8652), schreibt das Ministerium, eine
"inhaltliche Aufbereitung und Bewertung der Thematik" sei nicht
gelungen. Der Bericht liefere lediglich isolierte Tabellen mit
kurzen Erläuterungen. Aus dem Bericht ließen sich "weder
Schlussfolgerungen über Fehlsteuerungen der
Zuzahlungsregelungen ableiten", noch bestätige er "die
gegenwärtige Ausgestaltung als einen sachgerechten Ansatz",
kritisiert das BMG. Es schlägt daher die Beratung des Berichts
im Ausschuss für Gesundheit unter Einbeziehung der
Spitzenverbände vor. "Hierbei wäre zu klären, ob ein
erneuter Evaluierungsauftrag an den Spitzenverband Bund erteilt
werden sollte oder das BMG einen entsprechenden Forschungsauftrag
erteilen sollte", heißt es weiter. Aus dem Bericht selbst
geht hervor, dass im Jahr 2006 Zuzahlungen in Höhe von
insgesamt 5,3 Milliarden Euro geleistet worden sind. Dies
entspreche einem Betrag in Höhe von 105,73 Euro pro Mitglied
in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
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