Berlin: (hib/BOB) Die von den Mitgliedern der Europäischen Union nach den Terroranschlägen von Madrid im März 2004 gefasste so genannte Solidaritätsklausel enthält nach den Worten der Bundesregierung keine Verpflichtung, die Hilfe anderer Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 16/8726) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/8569). Über den Einsatz militärischer Mittel im eigenen Land entschieden die Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und nach den nationalen Rechtsvorschriften, so die Regierung weiter. Die Einzelheiten für die Anwendung der Solidaritätsklausel, einschließlich der militärischen Mittel, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Hilfeleistung bereitstellen könnten, seien Gegenstand eines Ratsbeschlusses. Dieser werde nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ausgehandelt. Die Beschlussfassung erfolge einstimmig, wenn dieser Beschluss Auswirkungen im Verteidigungsbereich habe.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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