Unterglasanbau-Betriebe sollen Steuerförderung teilweise
zurückerstatten
Finanzausschuss - 23.04.2008
Berlin: (hib/VOM) Deutsche
Unterglasanbau-Betriebe des Gartenbausektors, die seit 2001
Steuerermäßigungen für Brennstoffe wie Heizöl,
Erdgas oder Flüssiggas erhalten haben, müssen damit
rechnen, diese Vergünstigungen teilweise wieder an den Fiskus
zurückerstatten zu müssen. Dies räumte die
Bundesregierung am Mittwochvormittag im Finanzausschuss auf Anfrage
von Bündnis 90/Die Grünen ein. Die Europäische
Kommission habe eine deutsche gesetzliche Regelung, die eine solche
Förderung vorsah, als nur teilweise vereinbar mit dem
EU-Beihilferecht bezeichnet. Nach Darstellung der
Bündnisgrünen hätten sich die Betriebe auf die
Rechtmäßigkeit der Förderung verlassen, da auch die
Bundesregierung die Ansicht vertreten habe, die Bedenken der
Brüsseler Kommission würden nicht greifen. Viele Betriebe
stünden nun vor dem Ruin. Die Kritik der Betroffenen gehe in
die Richtung, dass man Gesetzen nicht mehr vertrauen könne.
Richtig sei, so die Bundesregierung, dass Brüssel nicht alle
Beihilferegelungen in diesem Zusammenhang akzeptiert habe.
Allerdings sei auch nicht alles für unrechtmäßig
erklärt worden. Es gebe noch keine
Rückforderungsbescheide. Da die Steuervergütungen
für die Jahre 2005 und 2006 noch nicht ausgezahlt worden
seien, könnten Ansprüche für diese Jahre mit den
Rückzahlungsforderungen verrechnet werden. Die Bundesregierung
habe die Förderung damals in Brüssel nicht als Beihilfe
angemeldet, weil sie dies nicht für erforderlich gehalten
habe. Die Kommission habe die Förderung erst vom Jahr 2004
infrage gestellt. Brüssel sei den Argumenten der
Bundesregierung, es handele sich in diesen Fällen nicht um
eine Beihilfe, nicht gefolgt. Allerdings habe die Kommission alles
getan, um den deutschen Unterglasanbau-Betrieben entgegenzukommen.
Die Kommission habe schon seit 2001 von dieser Beihilfe gewusst und
der Bundesregierung keinen Hinweis gegeben, dass sie diese für
unrechtmäßig hält. Man habe versucht, die
Rückforderung unrechtmäßiger Beihilfen für die
betroffenen Betriebe möglichst schonend auszugestalten.
Während die Kommission die Steuervergünstigung für
Erdgas- und Flüssiggas-Beheizung größtenteils als
rechtmäßig erachtet habe, sei die Förderung der
Beheizung mit Heizöl nur zur Hälfte als
rechtmäßig angesehen worden, betonte die Regierung. Am
stärksten betroffen seien daher Unternehmen, die nur mit
Heizöl geheizt hätten, bei denen mit Gas heizenden
Betrieben sei die Situation "nicht so dramatisch". Ein
Großteil der Unternehmen müsse nicht zurückzahlen,
ein Teil vor allem der größeren Betrieben müsse
allerdings mit Rückzahlungsbescheiden rechnen. Die Grünen
beklagten, dass die Möglichkeit der Verrechnung von
Förderansprüchen der Jahre 2005 und 2006 bei jenen
Unternehmen nicht gegeben sei, die, wie von der Regierung
gewünscht, investiert hätten und auf Biomasse umgestiegen
seien und dadurch für diese Jahre den Förderanspruch
verloren hätten. Die Regierung bestätigte diese Situation
und nannte sie "äußerst unbefriedigend". Von SPD-Seite
wurde die Regierung gebeten, die Rechtslage noch einmal zu
prüfen, da für die Zuwendungsempfänger ein
Vertrauensschutz entstanden sein könnte. Der Finanzausschuss
forderte einen schriftlichen Bericht der Bundesregierung an und
will sich in der nächsten Sitzung erneut mit dem Thema
befassen.
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