Berlin: (hib/KRO) In einer Kleinen Anfrage ( 16/8722) interessiert sich die Linksfraktion für das asylrechtliche Dublin-Übereinkommen. Die Abgeordneten wollen wissen, ob der Bundesregierung Fälle bekannt seien, in denen EU-Staaten auf Überstellungen von Asylsuchenden und Flüchtlingen in andere Mitgliedstaaten verzichtet hätten, weil dort beispielsweise die erforderliche medizinische Behandlung verweigert werden könnte. Weiter wird gefragt, ob der Bundesregierung bekannt sei, dass der norwegische "Immigration Appeal Board" am 7. Februar 2008 aus diesem Grund entschieden habe, keine Überstellungen von Flüchtlingen nach Griechenland mehr vorzunehmen. Die Fraktion fragt nun, unter welchen Umständen die Bundesregierung bereit wäre, auf Überstellungen nach Griechenland im Rahmen des Dublin-Verfahrens zu verzichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf