Berlin: (hib/BOB) So genannte Reparaturklauseln, wonach bei neuen Erzeugnissen Muster- und Modellschutz gewährt wird, aber anschließend zu Reparatur- oder Ersatzzwecken anderweitige Teile zugelassen sind, haben Rat und Parlament der Europäischen Union aufgegriffen und im Vorschlag für eine Richtlinie verankert. Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag ( 16/8891) auf, diesen Vorschlag zu unterstützen und auf eine "zeitnahe Verabschiedung" der Richtlinie zu sorgen. Sie solle zudem "unverzüglich" die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erarbeiten, um parallel zur Verabschiedung der Richtlinie eine Umsetzung in nationales Recht noch in der laufenden Legislaturperiode vorzubereiten. Im Interesse der Verbraucher und der mittelständischen Wirtschaft dürften zudem keine Übergangsfristen entstehen, wenn die Reparaturklausel in Kraft tritt, so die Liberalen.
Die Fraktion begründet ihre Initiative damit, auf europäischer und auf nationaler Ebene müssten wirksame Voraussetzungen geschaffen werden, um den Anschlussmarkt für Ersatzteile weiter zu öffnen. Der Designschutz müsse durch eine Reparaturklausel "auf angemessene Weise" beschränkt werden. Eine solche Regelung, die unter vollständiger Wahrung des Musterschutzes für Neuteile ein Monopol für Ersatzteile ausschließe, sei im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs dringend erforderlich, so die Liberalen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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