Berlin: (hib/MPI) Der Gesundheitsausschuss
hat in einem Bericht (
16/8886) den Verlauf und den Stand der Debatte
um die kontrollierte Behandlung Schwerstabhängiger mit Heroin
vorgelegt. Darin wird ausgeführt, dass der Ausschuss am 12.
März 2008 mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen
der Opposition beschlossen hat, einen Abschluss der Beratungen
unter anderem zu einem Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, Die
Linke und Bündnis 90/Die Grünen (
16/4696), erneut zu vertagen. Dieser sieht vor,
synthetisch hergestelltes Heroin, so genanntes Diamorphin, als
verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel einzustufen. Die
Vorlage des Berichts ist von den Oppositionsfraktionen nach der
Geschäftsordnung des Bundestages beantragt worden. Der Bericht
muss danach auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden.
Nach dem Gesetzentwurf soll der Zugang zu Diamorphin auf
Schwerstabhängige beschränkt werden, die nach den
herkömmlichen Methoden, etwa mit einer Methadon-Substitution,
nicht therapierbar sind. Als Kriterien werden ein Mindestalter von
23 Jahren und eine Mindestabhängigkeitsdauer von fünf
Jahren genannt. Zudem müssten zwei erfolglose Therapien
absolviert worden sein, so die Abgeordneten. Die Behandlung
dürfte nach dem Entwurf nur in bestimmten Einrichtungen
vorgenommen werden. Bereits im vergangenen Jahr hatten Bündnis
90/Die Grünen, Die Linke und die FDP Anträge (
16/2075,
16/2503,
16/3840) mit demselben Ziel eingebracht. Der
Bundesrat hat sich ebenfalls für die diamorphingestützte
Behandlung Schwerstabhängiger ausgesprochen. Die
Koalitionsfraktionen konnten sich bislang nicht auf ein
einheitliches Vorgehen in dieser Frage verständigen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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