Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht mit Blick auf Probleme bei der Umsetzung des Anti-D-Hilfegesetzes keine Handlungsmöglichkeit. Die Umsetzung des Anti-D-Hilfegesetzes sei "alleine Aufgabe der Länder", schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/8872) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8728). Strittige Angelegenheiten seien durch Widerspruchsverfahren oder die Sozialgerichtsbarkeit zu klären. Die Linke hatte in der Anfrage auf Probleme bei der Ausführung des Anti-D-Hilfegesetzes aufmerksam gemacht. Dabei geht es um die Auszahlung einer Entschädigungsrente für die Frauen, die sich Ende der 1970er-Jahre in der DDR im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anti-D-Prophylaxe zum Schutz neugeborener Kinder mit Hepatitis-C-Viren infiziert haben.
Das sogenannte Anti-D-Hilfegesetz trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Probleme sehen Betroffenenverbände etwa in der unterschiedlichen Einstufung der Erwerbsunfähigkeit durch die verantwortlichen Landesbehörden und beim Kriterium der Viruslast. Danach schließen Versorgungsämter bei einer nicht messbaren Viruskonzentration im Blut das Vorliegen von Folgeerkrankungen aus, was zum Verwehren einer Erwerbsminderungsrente führen kann.
Die Regierung betont, in einem Gespräch mit den Betroffenenverbänden am 20. November 2007 im Bundesministerium für Gesundheit, bei dem auch das Bundessozialministerium, der Bundesrechnungshof und die Länder vertreten gewesen seien, seien "keine Vereinbarungen getroffen worden, die über eine Überprüfung der vorgelegten Einzelfälle durch die Länder hinausgehen". Die vereinbarte Überprüfung dieser Fälle sei noch nicht abgeschlossen. Die Länder seien am 2. April um eine Zwischennachricht gebeten worden.
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(ab 01.04.2008 )
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