Berlin: (hib/BOB) Die Linksfraktion möchte dem Tatbestand der Abgeordnetenbestechlichkeit in das Strafgesetzbuch aufnehmen. In einem entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/8979) schreiben die Abgeordneten, dass grundsätzlich alle Handlungen und Unterlassungen, die ein Abgeordneter bei der Wahrnehmung des Mandats vornimmt, von der Abgeordnetenbestechlichkeit erfasst werden sollten. Bestraft werden sollte beispielsweise das Versprechen, Geld anzunehmen - als "Belohnung" für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten eines Abgeordneten im Parlament. Dafür solle Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorgesehen werden. Zur Begründung heißt es in dem Gesetzentwurf, dass eine UN-Konvention gegen Korruption ebenfalls eine Verschärfung im deutschen Strafrecht verlange. Die Regierung habe diese zwar unterzeichnet, bis heute aber noch nicht ratifiziert - im Gegensatz zu mehr als 100 anderen Ländern. Die Linksfraktion argumentiert, Korruption erschüttere das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik, Verwaltung und Geschäftsverkehr. Der schon im deutschen Strafrecht enthaltene Tatbestand der Abgeordnetenbestechung habe sich in der Praxis als bedeutungslos und daher als rein symbolisch wirkend erwiesen. Deswegen sei eine Änderung des Strafrechts dringend erforderlich.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
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