Berlin: (hib/BOB) Nach Meinung des Bundesrats sollen Verurteilungen wegen der Verbreitung, des Erwerbs oder der Besitzes kinderpornografischer Schriften, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und die Misshandlung von Schutzbefohlenen in das Führungszeugnis aufgenommen werden. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf ( 16/9021) vorgelegt. Gegenwärtig führe der bisherige Rechtszustand dazu, dass zum Beispiel Verurteilungen wegen des Besitzes von Kinderpornos - bei einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten - überhaupt nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, soweit in diesem Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Ein entsprechend Verurteilter könne daher beispielsweise sich um eine Stelle bei einer Schule, einem Kindergarten und einem Jugendheim bewerben könne, ohne dass die Verurteilung im Führungszeugnis offengelegt werde. Dies müsse im Interesse des Schutzes insbesondere von Kindern und Jugendlichen geändert werden, erklärt der Bundesrat. Der künftige Arbeitgeber hätte ebenfalls ein Interesse daran, von der Verurteilung des Betroffenen zu erfahren, um die Eignung des Bewerbers überprüfen können.
Die Bundesregierung wird einen eigenen Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Straftätern vorlegen. Er werde zugleich die Belange der Eingliederung von Straftätern nicht aus den Augen verlieren. Bei vielen Betroffenen sei eine Bedrohung von Kindern und Jugendlichen durch Straftaten im beruflichen Umfeld nahezu ausgeschlossen. Die Regierung gibt in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass für von Arbeitslosigkeit Betroffenen die Erweiterung des Inhalts der Führungszeugnisse "erhebliche Folgen" haben könnte.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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