Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält an der vorgesehenen Chipkartentechnologie für die elektronische Gesundheitskarte fest. Es gebe eine eindeutige rechtliche Regelung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/8967) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8799), die sich wiederum auf eine frühere Antwort der Regierung ( 16/8334) bezieht. Weiter führt die Regierung aus, dass die Mehrzahl der Krankenkassen die Ausschreibungen für die Gesundheitskarten abgeschlossen hätten. Deshalb sei es auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar, "jetzt eine alternative Technologie in Betracht zu ziehen".
Zum Ausstieg Bremens aus dem Test zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte heißt es, die dortige Kassenärztliche Vereinigung habe ihre Entscheidung insbesondere auf Bedenken hinsichtlich von Kosten und Nutzen, auf die Reihenfolge der Testanwendungen, auf den Testaufwand sowie auf grundsätzliche Bedenken zu der Budgetierung im Gesundheitswesen gestützt. Insgesamt engagierten sich in den Testregionen 190 Ärzte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und dem Aufbau der Telematikinfrastruktur. Gleichwohl bestünden innerhalb der Ärzteschaft noch immer "erhebliche Informationsdefizite", etwa was gesetzlich untersagte Zugriffsrechte von Kassen auf Patientenakten betrifft. Hier sei es vor allem "Aufgabe der Organisationen der Ärzteschaft, für die notwendigen Informationen zu sorgen", schreibt die Regierung.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf