Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht mit Blick auf den An- und Verkauf von zwei Grundstücken durch den AOK-Bundesverband in Berlin keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten bei Verantwortlichen des Bundesgesundheitsministeriums. Anderweitige Handlungsoptionen seien im Verfahrensverlauf nicht erkennbar gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/8968) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/8792). Diese hatte darauf hingewiesen, dass der Grundstückserwerb durch den AOK-Bundesverband zunächst ohne Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministeriums erfolgt sei. Die Genehmigung, so die FDP, sei dann nachträglich erteilt worden. Die Verluste aus dem An- und Verkauf der Grundstücke beliefen sich demnach auf rund 1 Million Euro. In der Antwort heißt es, das Bundesgesundheitsministerium habe bislang keine Schadenersatzforderung veranlasst.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
Sandra Ketterer, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Johanna
Metz, Dr. Volker Müller, Monika Pilath, Annette Sach,
Bernadette Schweda, Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf