Berlin: (hib/VOM) Aus Sicht der Bundesregierung gibt es keinen Bedarf, Arbeitgeberzusammenschlüsse zu fördern. Dies betont sie in ihrer Antwort ( 16/8936) auf ein Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/8826). Die Fraktion hatte auf Frankreich verwiesen, wo "sehr positive Erfahrungen" mit solchen Zusammenschlüssen kleiner oder mittelständischer Unternehmen in einer Region, die sich das Personal teilten, gesammelt worden seien. In der Bundesrepublik gebe es derzeit drei Arbeitgeberzusammenschlüsse und darüber hinaus zehn, die sich im Aufbau befinden, so die Fraktion.
Nach Regierungsangaben sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bildung von Arbeitgeberzusammenschlüssen bereits vorhanden. Üblicherweise seien dies die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder die eingetragene Genossenschaft. Wenn im Rahmen von Arbeitgeberzusammenschlüssen Personal unter den Mitgliedsunternehmen verliehen oder überlassen werde, müsse dies bei einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung führe dazu, dass das jeweilige Unternehmen unfallversicherungspflichtig ist. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung würden durch die Berufsgenossenschaften eigenverantwortlich festgesetzt. Daran sei die Bundesregierung weder beteiligt noch könne sie auf die Entscheidung Einfluss nehmen, heißt es in der Antwort. Die Beiträge der Unternehmen der gewerblichen Arbeitsnehmerüberlassung spiegelten das überdurchschnittlich hohe Unfallrisiko dieser Branche wider, heißt es weiter.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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(ab 01.04.2008 )
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