Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will
die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung stärker
bekämpfen und hat dazu einen Gesetzentwurf (
16/9038) vorgelegt. Das am Donnerstag in erster
Lesung durch den Bundestag beratene
Geldwäschebekämpfungsänderungsgesetz setzt zwei
EU-Richtlinien um, die die Grundlagen für die nationale
Gesetzgebung umstrukturieren und erweitern. Vorgesehen ist, durch
Neufassung des Geldwäschegesetzes und durch Änderung des
Kreditwesengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes die zur
Geldwäschebekämpfung entwickelten Instrumente auch auf
die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu erstrecken,
heißt es in der Begründung. Im Bereich der Neufassung
des Geldwäschegesetzes ist vorgesehen, durch eine Klarstellung
des Aufgabenbereiches der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen
beim Bundeskriminalamt (BKA) zu gewährleisten, dass die
Anzeigepflichtigen auch zum Bereich der Terrorismusfinanzierung die
nötigen Informationen erhalten, damit sie Verdachtsfälle
besser erkennen können. Außerdem soll die Anzeigepflicht
in Terrorismusfinanzierungsfällen auf alle dem
Geldwäschegesetz unterliegenden Unternehmen und Personen
ausgedehnt werden. Die Änderung im Kreditwesengesetz zielt
darauf ab, für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
spezielle Regelungen zu schaffen, welche auf dem ereichten Standard
bei der Schaffung interner Risikomodelle auch im Bereich der
Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
aufbauen und die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz auf der
Basis der Geschäftsstruktur und ihres Risikomanagements
konkretisieren. Der Bundesrat begrüßt in seiner
Stellungnahme die Neufassung des Geldwäschegesetzes, stellt
jedoch fest, dass der Entwurf der Bundesregierung in Einzelpunkten
über eine Eins zu Eins-Umsetzung der EU-Richtlinie hinausgehe.
Aus Sicht der Länderkammer ist zudem der von der
Bundesregierung genannte Betrag von 195.000 Euro, der sich durch
erhöhte Bürokratiekosten für die Wirtschaft ergebe,
"nicht nachvollziehbar". Er dürfte nach Meinung der
Länder deutlich höher liegen.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Uta Martensen (bis 31.03.2008), Saskia Leuenberger
(ab 01.04.2008 )
Redaktion: Dr. Bernard Bode, Götz Hausding, Claudia Heine,
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